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Aachener Golf-Club 1927 e.V.

Schurzelter Straße 300
52074 Aachen

Fon: 0 241 / 12 501
Fax: 0 241 / 17 10 75

info@agc-ev.de

Wettspielordnung





Spiel- und Wettspielordnung des Aachener Golf-Club 1927 e.V.

Abschläge
Herren: weiß, gelb, blau, Damen: blau, rot, orange Auf Antrag können Spieler über 75 Jahre vom vorderen Tee abschlagen.

Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder und eingeladene Gäste mit einem Handicap-Index bis 36,0 oder soweit die Ausschreibung es zulässt, einen Handicap-Index bis 54. An Verbandswettspielen und Clubmeisterschaften sind nur Mitglieder zugelassen, deren erklärter Heimatclub der AGC ist. Mitglieder, deren Heimatclub nicht der AGC ist, sind von der Teilnahme einzelner Vereinswettspiele ausgeschlossen.
 
Meldungen
Meldeschluss ist, soweit nicht besonders ausgeschrieben, 1 Tag vor dem Wettspiel um 12:00 Uhr. Die Meldung zu einem Wettspiel erfolgt durch Eintragung in die aushängenden Nennlisten, über PC Caddie auf der Homepage des AGC oder über mygolf (DGV Intranet) bei gleichzeitiger Angabe des offiziellen Handicap-Index.
Nachmeldungen sind nur mit Zustimmung der Wettspielleitung, außer Konkurrenz, zur Komplettierung des Starterfelds bei vorherigen Absagen möglich. Bei Turnieren an Schultagen müssen Schüler vor Eintragung in die Nennliste das Einverständnis der Eltern einholen. Wenn die Ausschreibung eine Vorgabenbegrenzung vorsieht, gilt für die Zulassung der jeweilige Handicap-Index am Tag der Eintragung in die aushängende Nennliste, ein Vorgabenverzicht ist nicht zulässig und eine Teilnahme ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer hat sich vor Antritt des Wettspiels von der Richtigkeit seines Handicap-Index zu überzeugen. Ein Start mit zu hohem Course-Handicap führt zur Disqualifikation. Bei einem Start mit zu niedrigem Course-Handicap wird diese für die Nettowertung herangezogen. Unentschuldigtes Fernbleiben oder willkürliches Absagen nach Meldeschluss ist grob unsportlich. Dieser Teilnehmer/in wird für das nächstmögliche Wettspiel vom Spielführer gesperrt.

Startzeiten/Start
Aufgrund der Meldungen wird die Startliste durch den Wettspielleiter aufgestellt und rechtzeitig an der Wettspiel-Tafel veröffentlicht. Der Startzeitpunkt eines Wettspiels richtet sich nach der jeweiligen Wettspielbeteiligung. Die Teilnehmer(innen) sind selbst verantwortlich, ihre Startzeit rechtzeitig vor dem Wettspiel zu erfragen. Die Teilnehmer(innen) sollen sich fünf Minuten vor der Abspielzeit im Blickfeld des Starters aufhalten.

Nenngeld
Das Nenngeld wird von jedem Spieler erhoben, der auf der Nennliste bei Meldeschluss eingetragen ist. Bei Wettspielen im AGC ist grundsätzlich die Zahlung des Nenngeldes bei Abholung der Scorekarte Voraussetzung für den Start. Bei Clubwettspielen ist von jedem teilnehmenden Mitglied des AGC ein Startgeld zu entrichten. Bei Auswärtsspielen ist dies an den jeweiligen Wettspielleiter zu zahlen, der anschließend mit dem gastgebendem Club abrechnet. Spieler, die aus früheren Wettspielen noch mit der Begleichung der Meldegebühr im Rückstand sind, dürfen nur nach Begleichung dieses Rückstands an weiteren Wettspielen teilnehmen.

Preiswertung
Die Preiswertung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, nach Handicap-Index bis 18,4, 18,5 bis 26,4, 26,5 bis 36,0 und 36,1 bis 54. Die Wertung erfolgt nach Schlägen über CR. Ein Teilnehmer kann nur dann einen Nettopreis entgegennehmen, wenn er im Vorjahr und/oder im laufenden Jahr insgesamt mindestens drei handicap-relevante Ergebnisse nachweisen kann. Bei Nichtnachweisung ist jedoch eine Teilnahme an Wettspielen - zunächst außer Konkurrenz- jederzeit möglich. Grundsätzlich, wenn nicht anders ausgeschrieben, gilt Doppelpreisausschluss. Brutto vor Netto.

Stechen
Wenn nichts anderes in der Ausschreibung vorgesehen ist, entscheiden bei gleichen Ergebnissen (netto unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe) die letzten neun Löcher des Platzes (Löcher10-18). Sind die Ergebnisse dann noch gleich, entscheiden die letzten 6 Löcher des Platzes (Löcher 13-18), dann die drei letzten Löcher mit (Löcher 16-18) und bei erneuter Gleichheit am Ende das 18. Loch. Ist auch diese Ergebnis gleich, entscheidet der niedrigere Handicap-Index. Ausnahme: Bei Wettspielen mit Start von Abschlag 1 und 10 bzw. Kanonenstart entscheiden bei gleichen Ergebnissen (netto unter Anrechnung des anteiligen Course-Handicap) eine Auswahl von Löchern nach dem Schwierigkeitsgrad. Zuerst werden die neun Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9 ausgewählt. Sind die Ergebnisse dann noch gleich, entscheiden die sechs Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3, 16, 5, 14, dann drei Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1,18, 3 und bei erneuter Gleichheit am Ende das Loch mit der Vorgabenverteilung 1. Ist auch dieses Ergebnis gleich, entscheidet die niedrigere DGV-Stammvorgabe. Bei Meisterschaften erfolgt bei gleichen Ergebnissen direkt „Sudden Death“, beginnend am 1. Abschlag.
Beendigung des Wettspiels: Das Wettspiel ist mit der Siegerehrung beendet.

Spielleitung/Starter
Die Verantwortung für den gesamten Wettspielbetrieb liegt in jedem Fall beim Spielführer. Die Spielleitungen und die Starter werden vom Spielführer benannt. Sie haben für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettspiels zu sorgen. Spielleiter oder Starter können aus wichtigem Grund Abspielzeiten verändern bzw. Spielergruppen umstellen. Starter handeln im Sinne der Wettspielleitung.

Strittige Fälle und Entscheidung der Spielleitung
Jede strittige oder zweifelhafte Einzelheit bezüglich der Regeln muss der Wettspielleitung vorgetragen werden, deren Entscheidung endgültig ist. Gelangt die Wettspielleitung nicht zu einer Entscheidung, so kann sie den Streitfall dem Regel- und Vorgabenausschuss des AGC vortragen. Gelangen die Wettspielleitung und der Regel- und Vorgabenausschuss zu keiner Entscheidung, ist nach Regel 20-1 zu verfahren.

Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten (u.a. Name, Vorgabe, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten wie in 7.3.1.5 bis 7.3.1.7 der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des Deutschen Golf Verbands e.V. (AMR) beschrieben, einverstanden. Die AMR in ihrer jeweils gültigen Fassung können im Clubsekretariat oder im Internet eingesehen werden unter www.golf.de/dgv/verbandsordnung.cfm.

Golf-Carts
Sofern nicht die Ausschreibung für ein Wettspiel die Nutzung von Golf-Carts in besonderen Fällen ausdrücklich zulässt, gilt für deren Einsatz bei allen Wettspielen im AGC folgende Regelung: Spieler müssen zu jeder Zeit zu Fuß gehen. Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Golf-Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht. Eine Benutzung des Golf-Carts liegt auch dann vor, wenn Mitbewerber eines berechtigten Nutzers dessen Golf-Cart als Beifahrer mit benutzen.

Elektronische Kommunikationsmittel
Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten, elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.

Spielgeschwindigkeit
Gruppen mit 5 Spieler(innen) sind grundsätzlich nicht gestattet. Langsamere Spielergruppen müssen in jedem Fall schnellere durchlassen. Wird beobachtet, dass eine Partie ihre Position verloren hat, d.h. ihr Abstand zu der vor ihr spielenden Partie ist erheblich größer geworden, als es der Zeitabstand beim Starten war oder wird von der ersten Partie nach Meinung der Spielleitung / Platzrichter eine unangemessene Zeit beansprucht, so wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreiten der erste Spieler die Zeit von 60 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 45 Sekunden für die Ausführung des Schlags, Strafe für Verstöße im: Lochspiel: 1. Verstoß – Lochverlust 2. Verstoß – Lochverlust 3. Verstoß - Disqualifikation Zählspiel: 1. Verstoß – 1 Strafschlag 2. Verstoß – 2 Strafschläge 3. Verstoß – Disqualifikation

Spielunterbrechung
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer Spielergruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert. Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, sind im Interesse der Sicherheit der Spieler alle Übungsflächen gesperrt, bis sie von der Spielleitung wieder zum Üben freigegeben sind. Spieler, die gegen diese Regelung verstoßen, können vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Signale für Spielunterbrechung: - Sofortige Spielunterbrechung wegen Gefahr: Ein langer Signalton - Witterungsbedingte Spielunterbrechung: Drei kurze Signaltöne - Wiederaufnahme des Spiels: Zwei kurze Signaltöne, wiederholt.

Siegerehrung/Preise
Die Entgegennahme eines Preises bedingt die Anwesenheit des/der zu Ehrenden, weshalb deren Teilnahme an der Siegerehrung erwartet wird. Bei Sponsorenwettspielen kann bei unentschuldigtem Fernbleiben des/der Gewinners/ Gewinnerin der Preis an den Nächstplatzierten weitergegeben werden, soweit der Sponsor dies wünscht. Bleibt ein /eine Preisgewinner/in der Siegerehrung unentschuldigt fern und hat dieser/e auch keinen Stellvertreter zur Entgegennahme des gewonnenen Preises vorzeitig benannt, wird der /die Spieler/in für ein Wettspiel gesperrt. Die Wanderpreise werden bei der Siegerehrung nur überreicht und verbleiben danach im AGC. Der/die Gewinner/ in eines Wanderpreises erhält einen Erinnerungspreis.

Scorekarten
Nach Beendigung des Wettspiels müssen die Scorekarten unverzüglich im Sekretariat abgegeben werden. Verspätet abgegebene Scorekarten werden als „no return“ gewertet.

Platzregeln
Platz-, Sonderplatz- und Winterregeln des Aachener Golf-Clubs 1927 e.V. sind allen Mitgliedern und Gästen jederzeit an der Informationstafel im Clubhaus zugänglich.


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